Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft auf Schulebene und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten und deren Kindern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen, sowie der EF, Q1 und Q2. Pro Schuljahr finden in der Regel 3 Sitzungen statt, an denen neben den gewählten Elternvertretern auch der Schulleiter und sein Stellvertreter in beratender Funktion teilnehmen. Die Mitglieder der Schulpflegschaft erfahren in diesem Gremium schulweit relevante Informationen, beschließen gemeinsame, klassenübergreifende Aktionen und bereiten Themen für die Schulkonferenz vor. Über die einzelnen Schulpflegschaftssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches allen Mitgliedern bereitgestellt wird. Über die gewählten Vertreter sowie den Schulpflegschaftsvorstand haben alle Eltern die Möglichkeit, Informationen zu den besprochenen Themen zu erhalten.
Die Schulpflegschaft wählt auf ihrer ersten Sitzung eines jeden Schuljahres:
- ihren Vorsitzenden / ihre Vorsitzende
- bis zu drei Stellvertreter*innen
- Sechs Elternvertreter*innen, sowie deren Stellvertreter*innen für die Schulkonferenz
- Mitglieder der Schulpflegschaft zur Wahrnehmung des Anhörungsrechts bei Ordnungsmaßnahmen
- 2 Vertreter*innen für den Haushaltsausschuss
Ebenso wie die Klassenpflegschaften, kann die Schulpflegschaft Anträge an die Schulkonferenz stellen. Eine aktuelle Übersicht der Elternvertreter*innen in der Schulpflegschaft und in der Schulkonferenz ist über den Vorsitzenden erhältlich.
Informationen der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft hat eine eigene Mailadresse: schulpflegschaft@ohg-bensberg.de