Schulfahrten und Exkursionen
Schulfahrten, Wandertage/Exkursionen und Austauschprogramme gehören zum Bildungsauftrag der Schule und werden am Otto-Hahn-Gymnasium sehr gepflegt. Folgende besondere Kriterien werden dabei zugrunde gelegt:
- soziale Aspekte, z.B. durch das Einüben in Selbstorganisation in Zimmergemeinschaften, bei Freizeit sowie sportlichen Aktivitäten
- fachspezifisches Lernen, z.B. durch Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Unterricht oder durch Referate und Berichte während oder nach der Fahrt
- kulturelle Aspekte, z.B. durch Vorbereitung und Durchführung von Führungen, Besichtigungen und ggf. das Erfahren der Mutter- oder einer Fremdsprache.
Zeitliche und inhaltliche Regelungen für die Fahrten:
- Bindung an Jahrgangsstufen
In der Sekundarstufe I
Wandertage/Exkursionen sollen als Einzeltage durchgeführt werden. Es können jedoch durch Zusammenlegung von Wandertagen folgende Klassenfahrten durchgeführt werden:
- Eine mehrtägige erlebnispädagogisch ausgerichtete Klassenfahrt findet in der Regel am Ende der Stufe 5 statt.
- In der Stufe 8 wird eine Sportfahrt durchgeführt mit dem Charakter eines Schullandheimaufenthalts von 5 Unterrichtstagen und ggf. unter Einbeziehung des vorhergehenden Wochenendes. Sie zählt zum Sportunterricht, beeinträchtigt also nicht die Wander- und Exkursionstage.
In der Sekundarstufe II
- Eine politisch-kulturell ausgerichtete Fahrt nach Berlin findet in der Einführungsphase der Oberstufe statt.
- In der Qualifikationsphase 2 kann eine an den hauseigenen Leistungskurs gebundene Studienfahrt mit intensiver Fachbezogenheit für die Dauer von bis zu 6 Unterrichtstagen durchgeführt werden; die Fahrten werden in zeitlicher Bindung zu den Herbstferien geplant.
Sonstige Fahrten / Austauschprogramme
- Chorfahrten
- SV-Fahrt
- Austausch mit Frankreich (derzeit „Versailles“)
- Austausch mit Israel
- Austausch mit Rumänien
- Austausch mit den USA
- Individueller Austausch mit Argentinien
Exkursionen
- Exkursionen sind in der Sek. I und II als fachgebundene Unternehmungen vorgesehen und können an einem Schultag – möglichst nachmittags – eventuell unter Einbeziehung unterrichtsfreier Tage stattfinden, außer in den 10 Tagen vor der Klausurperiode und während der Klausurperiode.
- Exkursionen innerhalb eines Diff-Blocks sowie von Gruppen mit Latein/Französisch als 2. FS sollten in der Regel am gleichen Tag durchgeführt werden.
- Chor und Orchester fahren in der Regel zu Probentagen/einer Probenwoche im zeitlichen Zusammenhang mit dem Halbjahreswechsel, Ausnahme Unterstufenchor im April/Mai.
- Eine SV – Fahrt für die neu gewählten Klassen- und Stufensprecher*innen und ihre Stellvertreter*innen zu Beginn des Schuljahres
- eine Schulungsfahrt der Cafeteria-AG zu gegebener Zeit ist für die Dauer von 2 Schultagen, ggf. unter Einbeziehung eines unterrichtsfreien Tages möglich.
- Austauschfahrten werden nach Abklärung mit der Partnerschule und unter Beachtung des Jahresterminplans durchgeführt.
Alkohol- und Tabakkonsum:
Es ist das generelle Alkohol- und Rauchverbot bei Schulveranstaltungen zu beachten. Der/Die Fahrtenleiter*in beantragt unter dieser Voraussetzung die zeitweise Aufhebung des Verbots; im Moment (s. Schuko in 2009) gilt diese definierte Aufhebung bis auf Widerruf. Die begleitenden Lehrer*innen entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor Ort, ob und zu welchen Gelegenheiten die Aufhebung, bspw. bei einer Oberstufenfahrt, durchgeführt wird. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.