Schulfahrten und Exkursionen

Schulfahrten, Wandertage/Exkursionen und Austauschprogramme gehören zum Bildungsauftrag der Schule und werden am Otto-Hahn-Gymnasium sehr gepflegt. Folgende besondere Kriterien werden dabei zugrunde gelegt:

  • soziale Aspekte, z.B. durch das Einüben in Selbstorganisation in Zimmergemeinschaften, bei Freizeit sowie sportlichen Aktivitäten
  • fachspezifisches Lernen, z.B. durch Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Unterricht oder durch Referate und Berichte während oder nach der Fahrt
  • kulturelle Aspekte, z.B. durch Vorbereitung und Durchführung von Führungen, Besichtigungen und ggf. das Erfahren der Mutter- oder einer Fremdsprache.

Zeitliche und inhaltliche Regelungen für die Fahrten:

  • Bindung an Jahrgangsstufen

In der Sekundarstufe I

Wandertage/Exkursionen sollen als Einzeltage durchgeführt werden. Es können jedoch durch Zusammenlegung von Wandertagen folgende Klassenfahrten durchgeführt werden:

  • Eine mehrtägige erlebnispädagogisch ausgerichtete Klassenfahrt findet in der Regel am Ende der Stufe 5 statt.
  • In der Stufe 8 wird eine Sportfahrt durchgeführt mit dem Charakter eines Schullandheimaufenthalts von 5 Unterrichtstagen und ggf. unter Einbeziehung des vorhergehenden Wochenendes. Sie zählt zum Sportunterricht, beeinträchtigt also nicht die Wander- und Exkursionstage.

In der Sekundarstufe II

  • Eine politisch-kulturell ausgerichtete Fahrt nach Berlin findet in der Einführungsphase der Oberstufe statt.
  • In der Qualifikationsphase 2 kann eine an den hauseigenen Leistungskurs gebundene Studienfahrt mit intensiver Fachbezogenheit für die Dauer von bis zu 6 Unterrichtstagen durchgeführt werden; die Fahrten werden in zeitlicher Bindung zu den Herbstferien geplant.

Sonstige Fahrten / Austauschprogramme

  • Chorfahrten
  • SV-Fahrt
  • Austausch mit Frankreich (derzeit „Versailles“)
  • Austausch mit Israel
  • Austausch mit Rumänien
  • Austausch mit den USA
  • Individueller Austausch mit Argentinien

 Exkursionen

  • Exkursionen sind in der Sek. I und II als fachgebundene Unternehmungen vorgesehen und können an einem Schultag – möglichst nachmittags – eventuell unter Einbeziehung unterrichtsfreier Tage stattfinden, außer in den 10 Tagen vor der Klausurperiode und während der Klausurperiode.
  • Exkursionen innerhalb eines Diff-Blocks sowie von Gruppen mit Latein/Französisch als 2. FS sollten in der Regel am gleichen Tag durchgeführt werden.
  • Chor und Orchester fahren in der Regel zu Probentagen/einer Probenwoche im zeitlichen Zusammenhang mit dem Halbjahreswechsel, Ausnahme Unterstufenchor im April/Mai.
  • Eine SV – Fahrt für die neu gewählten Klassen- und Stufensprecher*innen und ihre Stellvertreter*innen zu Beginn des Schuljahres
  • eine Schulungsfahrt der Cafeteria-AG zu gegebener Zeit ist für die Dauer von 2 Schultagen, ggf. unter Einbeziehung eines unterrichtsfreien Tages möglich.
  • Austauschfahrten werden nach Abklärung mit der Partnerschule und unter Beachtung des Jahresterminplans durchgeführt.

Alkohol- und Tabakkonsum:
Es ist das generelle Alkohol- und Rauchverbot bei Schulveranstaltungen zu beachten. Der/Die Fahrtenleiter*in beantragt unter dieser Voraussetzung die zeitweise Aufhebung des Verbots; im Moment (s. Schuko in 2009) gilt diese definierte Aufhebung bis auf Widerruf. Die begleitenden Lehrer*innen entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor Ort, ob und zu welchen Gelegenheiten die Aufhebung, bspw. bei einer Oberstufenfahrt, durchgeführt wird. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.

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