tragen Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen, pünktlich im Unterricht erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (§ 42 (4) des Schulgesetzes)
unterstützen die Umsetzung des pädagogischen Leitbildes der Schule
nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und halten ihre Kinder zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit den Lehrer*innen an
nehmen organisatorische Dinge (z. B. Unterschriften, Gelder für Ausflüge etc.) zeitnah wahr
statten ihr Kind mit allen benötigten Materialen aus
ermöglichen einen ruhigen Arbeitsplatz für ihr Kind im Haushalt
beachten gemeinsam mit ihrem Kind den Vertretungsplan
aktualisieren die eigenen Adressen/ Telefonnummern und Sorgerechtsregelungen durch Meldung im Sekretariat
kooperieren mit den Lehrer*innen zum Wohl des Kindes
kontrollieren alle zwei Tage ihre E-Mails, halten den Terminkalender der Schule im Blick (Änderungen, schulfreie Tage)
reichen Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge schriftlich in Papierform ein
können sich bei der ersten Sitzung der Klassen- oder Stufenpflegschaft zur Teilnahme bei Fachkonferenzen melden
informieren den Elternvertreter*innen der Klasse über für die Klassengemeinschaft relevante Vorkommnisse
informieren die Lehrer*innen über besondere Vorkommnisse in der Familie des Kindes oder über seinen Förderbedarf, wenn dies bedeutsam für die Arbeit in der Schule ist.
in der Rolle als Klassenpflegschaftsvorsitzende*r…
geben Informationen aus der Schul- und Landeselternpflegschaft an Eltern weiter
berufen bei Bedarf eine weitere Klassenpflegschaftssitzung ein; haben den Vorsitz bei der Klassenpflegschaftssitzung; erstellen die Tagesordnung für die Sitzung
schreiben zur Verbesserung der Kommunikation und des Kennenlernprozesses allgemeine Mails; organisieren Elternstammtische und andere gemeinsame Aktivitäten (auch ohne Lehrer)
verstehen sich auch als Vermittler zwischen Elternschaft und Lehrern
verweisen Eltern in der Regel an Fachlehrer, in besonderen Fällen, z.B. bei Pflichtverletzungen eines Lehrers, direkt an den Schulleiter
sprechen Klassen- und Gruppenprobleme an
pflegen den Kontakt zur Klassenleitung, haben eine*n Vertreter*in zur Aufgabenteilung
in der Rolle als Schulpflegschaftsvorsitzende*r…
vertreten die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, den anderen Mitwirkungsgremien und nach außen
laden zu den Sitzungen ein und setzen in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest
führen durch die Sitzung und können die Sitzung nach einer entsprechenden Abstimmung zu jedem Zeitpunkt beenden
geben die Informationen der Schulleitung aus der Schulpflegschaftssitzung an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften weiter
leiten Informationen oder Beschwerden der Eltern, die an sie herangetragen und nicht gelöst werden können, zeitnah meistens an die Schulleitung weiter.