Grundsätze

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, Schüler:in und auch Lehrer:in, darf nur so viele Rechte und Freiheiten beanspruchen, wie ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und hat sich in der Schule so zu verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder behindert wird. Das Verhalten in der Schule ist daher durch die Regeln der Fairness, der Höflichkeit, der Verantwortlichkeit und der Rücksichtnahme gegenüber anderen geprägt. Dazu gehören angemessene Kleidung und angemessenes Verhalten. Wenn wir uns alle in der Schule richtig verhalten, vermeiden wir Streit und Konflikte. Damit uns das auch gelingt, müssen wir uns alle an folgende Regeln halten:

  1. Zusammenarbeit von Realschule und Gymnasium
    In unserem Schulgebäude befinden sich zwei Schulen. Jede/r Lehrer:in – ganz gleich, an welcher Schule er/sie unterrichtet – kann jede/n Schüler:in an die Regeln der Hausordnung erinnern und ihm/ihr Weisungen erteilen. Auch die Anordnungen der Schulhausmeister gelten – unabhängig von der Schulform – für alle Schüler:innen beider Schulen.
  2. Unterrichtsräume
    Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen sind die Schüler:innen selbst verantwortlich. Die Lehrer:innen helfen mit, damit diese Regeln eingehalten werden. Deshalb verlassen die Lehrer:innen zu Beginn der großen Pausen oder bei einem Raumwechsel der Klasse als letzte den Raum und schließen ihn ab. Kein/e Schüler:in darf sich also während der großen Pausen oder in Freistunden im Klassenraum aufhalten. Nur wenn Schüler:innen verletzt sind (z.B. Beinbruch), dürfen sie sich mit Genehmigung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin in den Pausen dort aufhalten. Die Unterrichtsräume werden bei Bedarf vor der 1. Stunde und während der großen Pausen von den Lehrer:innen beim Vorgong aufgeschlossen. Die Fachräume werden von den Fachlehrer:innen zum Unterrichtsbeginn aufgeschlossen. Nach der letzten Stunde am Vormittag kontrolliert der/die Lehrer:in gemeinsam mit den Schüler:innen den Klassenraum. Das Licht wird ausgeschaltet, die Fenster werden verschlossen und alle Stühle werden von den Schüler:innen auf die Tische gestellt. Alle Abfälle, auch die, die unter den Tischen liegen, werden spätestens jetzt in den Papierkorb gebracht. Das ist wichtig, damit die Klassenräume am Nachmittag geputzt werden können. Alle Klassen und Kurse sind verpflichtet einen Ordnungsdienst einzurichten.
  3. Die 5-Minuten-Pause zwischen den Schulstunden
    In dieser Zeit bleiben die Schüler:innen in ihren Klassen, packen die Materialien der letzten Stunde in ihre Schultaschen und legen Bücher und Hefte für die nächste Stunde auf ihren Tisch. Jetzt darf auch etwas getrunken oder gegessen werden – nicht während des Unterrichts – und natürlich dürfen die Schüler:innen den Raum verlassen, um zur Toilette zu gehen. Die Lehrer:innen gehen in dieser Zeit zu ihrer nächsten Klasse. Sollte sich ein/eine Lehrer/in verspäten, so müssen die Klassen- oder Kurssprecher:innen dies fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde im Sekretariat melden. Die Klassenraumtür wird geschlossen, damit die anderen Klassen, bei denen der Unterricht pünktlich begonnen hat, nicht gestört werden.
  4. Vertretungsplan und Raumänderungen
    Die Informationen über Stundenverlegung, Vertretungen oder Raumänderungen werden an Informationstafeln ausgehängt. Die Klassensprecher:innen oder ihre Vertreter:innen müssen in den großen Pausen dort nachschauen, ob für den nächsten Schultag eine Änderung des Stundenplans vorgesehen ist. Über diese Änderungen informieren sie dann die Klassen zu Beginn der nächsten Unterrichtsstunde. Schüler:innen bis Klasse 9 werden während unterrichtsfreier Randstunden auf dem Schulgelände nicht beaufsichtigt. Daher ist es nur in Ausnahmefällen zulässig, dass sich Schüler:innen zu diesen Zeiten auf dem Schulgelände aufhalten.
  5. Verlassen des Schulgeländes
    Allen Schüler:innen der Klassen 5 bis 10, bzw. EF ist es nicht gestattet, während der Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause an Langtagen. Nur Schüler:innen der Qualifikationsphase ist dies gestattet.
  6. Rauchen und Alkohol
    Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  7. Pausenregelung
    Zu Beginn der großen Pausen haben die Schüler:innen die Möglichkeit, ihre Taschen in den Fluren vor den Klassenräumen abzustellen und an ihr Schließfach zu gehen. Danach müssen sie sich alle sofort nach draußen auf die Schulhöfe begeben. Eine Buchausleihe in der Mediothek kann zu Beginn der Pausen vorgenommen werden. In Absprache mit der Aufsicht dürfen einzelne Schüler:innen des OHG (ggf. auch der OHR bei schulübergreifenden Konflikten) die Streitschlichter aufsuchen. Wenn es zur Pausenzeit regnet, zeigt ein wiederholter Gong dies an, und die Schüler:innen dürfen sich im Klassenraum aufhalten. Dort sind Rennen und Ballspielen nicht gestattet. Auf den Schulhöfen sind im Winter das Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen untersagt (Unfallgefahr). Einzelne Schüler:innen dürfen nach Absprache mit der Aufsicht in den Pausen nur dann den Verwaltungsbereich (Sekretariate) betreten, wenn sie etwas Bestimmtes dort erfragen oder erledigen müssen. Dazu zählen etwa die Verlängerung des Schülerausweises oder die Beantragung einer Schulbescheinigung. Manchmal müssen auch dringende Verabredungen mit Lehrer:innen getroffen werden. Als Treffpunkt für solche Verabredungen sind die Türen zu den Lehrerzimmern nicht geeignet. Schüler-Lehrer-Gespräche müssen terminlich und räumlich abgesprochen werden. Das Betreten der Lehrerzimmer ist den Schüler:innen nicht gestattet. In der einstündigen Mittagspause ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten.
  8. Cafeteria
    Der Verkauf von Brötchen, Getränken usw. erfolgt während der 1. und 2. großen Pause in der Cafeteria. Man bildet vor dem Eingang eine Schlange.
  9. Verbotene Aufenthaltsbereiche
    Alle Bereiche der Baustelle dürfen auf keinen Fall betreten werden (Unfallgefahr). Der Bereich vor den Lehrerzimmern ist kein Pausenhof und kein Durchgangsbereich. Der Gummiplatz inmitten des Cotainerdorfes darf während der Unterrichtszeit, die auch die Stunden nach 13.15 Uhr einschließt, nicht betreten werden, da es den Unterricht stört. Die Container dürfen vor 7.40 Uhr nicht betreten werden. Containerblöcke sind keine Durchgangswege, um andere Containerblöcke zu erreichen.
  10. Sonstige Räume
    Für die Mediothek, Cafeteria und die Computerräume gelten gesonderte Benutzerordnungen.
  11. Handys, MP3-Player usw.
    Eigene MP3-Player, Handys, Smartphones und ähnliche technische Geräte dürfen von Schülern der Sekundarstufe I im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht verwendet werden. Kopfhörer müssen beim Betreten des Schulgeländes ausgezogen werden. Handys können im Flugmodus und unsichtbar mitgeführt werden. Die Regelung gilt auch für Ausflüge, Exkursionen und Klassenfahrten. Ausnahmen sind nach Absprache mit den begleitenden Lehrern möglich. In dringenden Fällen dürfen Schüler:innen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft selbstverständlich Nachrichten versenden oder telefonieren. Für die Sekundarstufe II gelten ergänzende Regelungen (siehe Ergänzungen zur Hausordnung für die Sek. II). Für dringende Mitteilungen an die Eltern steht ein Telefon im Sekretariat zur Verfügung. Weiteres zur IT-Nutzung in der Schule siehe unten „IT-Nutzungsordnung“.  
  12. Fahrräder, Mopeds und Autos
    Das Parken von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig (Fahrradbereich, Stellplätze). Das Befahren des Schulgeländes ist für Schüler nicht gestattet (Lärmbelästigung, Unfallgefahr). Die nördliche Zufahrt zum Einstellplatz ist nur der Bahnweg (nicht erlaubt: Zufahrt über den Schulhof). Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu den Sportanlagen für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben! Der Fahrrad-Abstellbereich darf nur zu Unterrichtsbeginn (Anfahrt) und nach Unterrichtsende (Abfahrt) aufgesucht werden, damit unbefugte Besucher schneller erkannt werden können und Beschädigungen und Diebstählen vorgebeugt wird. Die Parkschleife darf nur noch im Rahmen des Baustellenverkehrs benutzt werden. Skateboards, Inline-Skater, Roller u. ä. dürfen während der Unterrichtszeit und der Pausen im Gebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. 
  13. Aufsichten
    Unfälle und besondere Vorkommnisse müssen dem/der Aufsicht führenden Lehrer:in sofort gemeldet werden. Bei Bedarf kann der Schulsanitätsdienst erreicht werden.
  14. Sauberkeit
    In unserem großen Containerdorf sind alle Schüler:innen und Lehrer:innen besonders verpflichtet, immer wieder darauf zu achten, dass Abfälle, auch außerhalb der Container, in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen können Schüler:innen und Eltern regresspflichtig gemacht werden.
  15. Plakate, Transparente etc.
    Ein Anbringen von Plakaten und Aushängen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig. Die Tafeln und Schaukästen für Aushänge sind festgelegt!
  16. Vermeidung von Unfällen und Gebäudeschäden
    Unfallgefahren und defekte Geräte bzw. Einrichtungsgegenstände sind über den Klassenlehrer bzw. Fachlehrer unverzüglich im Sekretariat oder bei den Hausmeistern im G-Trakt zu melden.
  17. Alarm
    Bei Alarm sind die Verhaltensregelungen für Feueralarm und die Hinweise für Fluchtwege, unbedingt zu beachten. Sammelpunkt ist der Kunstrasen-Fußballplatz. Ebenso sind Durchsagen der Schulleitung bzw. von Feuerwehr oder Polizei zu befolgen. Die wichtigsten Regeln: Schließen der Fenster und Türen (kein Abschließen der Türen), Verlassen des Gebäudes gemäß den vorgegebenen Fluchtwegen, Prüfung der Vollständigkeit der Klassen/Kurse an den Sammelstellen durch die Lehrer:innen (Klassenbuch, Kursmappe) und Meldung bei der jeweiligen Schulleitung.

Ergänzende Regelungen für Schüler:innen der Sekundarstufe II

In Ergänzung zur gültigen Hausordnung werden für die Schüler:innen der Sekundarstufe II des Otto-Hahn-Gymnasiums folgende Regelungen getroffen:

1. Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren
  1. Allgemeines:
    Jede/r Schüler:in ist verpflichtet, sein krankheitsbedingtes Fehlen unmittelbar zu entschuldigen. Bei längerer Krankheit erfolgt zunächst ein Anruf in der Schule, nach drei Tagen ist eine schriftliche Mitteilung bzw. eine ärztliche Bescheinigung dem Beratungslehrer einzureichen. Die Schule ist berechtigt, bei Verdacht auf unentschuldigtes Fehlen ein ärztliches Attest anzufordern. Nach Wiederaufnahme des Unterrichts ist das im Folgenden angegebene Verfahren zu beachten.
  2. Entschuldigungsheft / Entschuldigungskarte
    Jede/r Schüler:in der Sek. II ist vom Eintritt in die Oberstufe an verpflichtet, ein Entschuldigungsheft und eine Entschuldigungskarte zu führen. In dem Entschuldigungsheft sind die Krankheits- bzw. anderweitigen Unterrichtsversäumnisse anzugeben, bei nicht volljährigen Schüler:innen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Gleichzeitig trägt der/die Schüler:in auf der Entschuldigungskarte die gefehlten Tage und Unterrichtsstunden ein.
    Diese Entschuldigungen sind unmittelbar nach der Erkrankung bzw. bei Beurlaubungen vor dem angegebenen Termin dem/der Beratungslehrer:in vorzulegen. Der/Die Beratungslehrer*in überprüft die Berechtigung des Fehlens und zeichnet im Entschuldigungsheft und auf der Entschuldigungskarte die Versäumnisse ab. Die Entschuldigungskarte ist dann innerhalb einer Schulwoche den jeweiligen Fachlehrer:innen zur Abzeichnung vorzulegen.
  3. Beurlaubungen
    1. Außerschulische Beurlaubungen − z.B. Musterung, Führerscheinprüfung, Arzttermine − sonstige müssen mit Bescheinigung vorgelegt werden.
    2. Schulinterne Beurlaubungen − z.B. Exkursionen, SV-, Chor-, Orchesterfahrten usw. − bescheinigt der/die durchführende Lehrer:in im Entschuldigungsheft nach Eintrag des/der Schüler:in. Das weitere Verfahren ist analog zu 1 b. zu handhaben.
    3. Beurlaubungen vor und nach den Ferien können nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Schulleiter genehmigt werden.
  4. Mentorentätigkeit
    Die Mentorentätigkeit sollte in der Regel in den unterrichtsfreien Stunden durchgeführt werden. Bei unabweisbaren Terminen erfolgt die Beurlaubung durch die Erprobungsstufenleitung (rechtzeitige Vorlage des Antrages, mindestens 2-3 Tage im Voraus).
2. Klausurordnung
  1. Jede/r Schüler:in muss die Aushänge bzgl. der Klausurtermine an der Jahrgangsstufentafel bzw. am Informationsbrett beachten und die Daten vormerken.
  2. Jede/r Schüler:in muss 5 Minuten vor der für die Klausur angesetzten Stunde im Klausurraum anwesend sein.
  3. Das Verlassen des Klausurraums ist in den beiden ersten Stunden der Klausur und in den großen Pausen nicht gestattet; der Klausurraum darf nur zur Benutzung der nächst gelegenen Toilette verlassen werden. Die Namen der Schüler:innen müssen in eine Liste eingetragen werden.
  4. Wenn der/die 1. Schüler:in eines Kurses die Arbeit abgegeben hat, darf kein/e weitere/r Schüler:in die Toilette aufsuchen. In der Regel kann die Klausur frühestens 45 Minuten vor Ende der vorgesehenen Klausurzeit abgegeben werden.
  5. Wird eine Klausur versäumt, ohne dass der/die Schüler:in bereits vorher erkrankt war, muss eine Krankmeldung am Morgen des Klausurtermins (auch telefonisch) erfolgen.
  6. Die Schule ist berechtigt, bei Verdacht auf unentschuldigtes Fernbleiben bei einer Klausur ein ärztliches Attest anzufordern.
  7. Bzgl. der Klausuren im Abitur gelten Sonderregeln; diese werden vom Schulleiter vor dem Abitur erläutert.
3. Aufenthaltsbereiche der Sekundarstufe II

Als Aufenthaltsbereiche sind während der Freistunden vor allem

  • die Aula sowie
  • die Mensa außerhalb der Mittagspause (nicht von 13:00 – 14:15)

vorgesehen. Weitere Bereiche können als Aufenthalts- / Arbeitsbereich genutzt werden, falls sie nicht anderweitig, z.B. für Unterricht, benötigt werden. Dies sind

  • Bibliothek zur Stillarbeit
  • Clusterräume der Oberstufe (2.29 und 3.13) zur Stillarbeit
  • Bestuhlter Bereich im Flur der 3-er Ebene / “Flughafen“

In den beiden Vormittagspausen müssen die Aufenthaltsräume (außer der Bibliothek) verlassen werden.

Während der Regenpausen können sich die Schüler:innen in beiden Oberstufencluster, in den Unterrichtsräumen der Oberstufe sowie im Flurbereich des NW-Traktes aufhalten. Die Klassenräume der Sekundarstufe I können nicht genutzt werden.

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