Viele Schülerinnen und Schüler überlegen, eine gewisse Zeit ihrer Schulzeit im Ausland zu verbringen. Während eines Auslandsaufenthaltes erleben sie interkulturelle Begegnungen, lernen andere Sichtweisen kennen und knüpfen neue Kontakte.
Die erforderliche Beurlaubung bis zu einem Jahr erfolgt durch die Schulleitung. Bitte füllen Sie dazu das Formular „Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland“ aus und reichen Sie es bei der Schulleitung ein.
Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe (EF und Q1) für einen höchstens einjährigen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden können. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase (Q2) kann nicht für einen Auslandsaufenthalt genutzt werden. Über die durchgehende Teilnahme am Unterricht an einer ausländischen Schule muss ein Nachweis erbracht werden.
Bei einem ganzjährigen Aufenthalt in der Einführungsphase oder im zweiten Halbjahr der Einführungsphase ist es bei guten Leistungen im Versetzungszeugnis der Klasse 9 (künftig bei G9: Klasse 10) möglich, die Schullaufbahn in der Qualifikationsphase statt der Einführungsphase fortzusetzen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Schulbesuch im Ausland“ wenden Sie sich gerne an Frau Jaeger (sabine.jaeger@ohg-bensberg.de).
Merkblatt des Schulministeriums zum Auslandsaufenthalt:
Weitere Informationen zum Thema Schulbesuch im Ausland:
https://www.schulministerium.nrw/themen/internationales/internationaler-schueleraustausch
https://www.schulministerium.nrw/themen/internationales/schueleraustausch/auf-die-welt-messen