Bei allen vorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme am Unterricht verhindern, ist vorab schriftlich eine Beurlaubung zu beantragen. Der/Die Klassenlehrer:in bzw. der/die Stufenleiter:in kann eine/n Schüler:in für bis zu zwei Tage beurlauben, wenn diese nicht im Zusammenhang mit einem Feiertag oder Ferientagen stehen (z. B. für eine Beerdigung eines Familienangehörigen oder eine umfangreiche ärztliche Untersuchung). Eine Beurlaubung für mehr als zwei Tage im Schuljahr oder für einen Tag, der unmittelbar im Zusammenhang mit einem Feiertag oder den Schulferien steht, muss beim Schulleiter beantragt werden. Vor allem im Zusammenhang mit Schulferien stellt eine solche Beurlaubung eine extreme Ausnahme dar und bedarf sehr triftiger Gründe. Sie sollte nicht mehrfach im Laufe einer Schülerlaufbahn erteilt werden.