Umfang der Hausaufgaben

Der Umfang der Hausaufgaben pro Tag ist durch den Hausaufgabenerlass festgelegt: In Klasse 5 und 6 auf 60 Minuten pro Tag und in Klasse 7 bis 9 auf 120 Minuten pro Tag. Die Fachkonferenzen haben sich auf Bearbeitungszeiten festgelegt, welche den Fachcurricula zu entnehmen sind. Damit die Summe aller Hausaufgaben die vorgeschriebene Grenze nicht überschreitet, wird festgelegt, dass die Hauptfachlehrer*innen für eine ihrer Unterrichtsstunden keine Hausaufgaben aufgeben. Wird z. B. Deutsch in zwei Einzel- und einer Doppelstunde unterrichtet, so achtet der/die entsprechende Lehrer*in darauf, dass er/sie nur Hausaufgaben im Maße von drei statt vier Unterrichtsstunden aufgibt. An Tagen mit Nachmittagsunterricht dürfen keine Hausaufgaben für den folgenden Tag aufgegeben werden.

Alle Kolleg*innen tragen die Hausaufgaben an dem Tag ins Klassenbuch ein, an dem sie gestellt wurden. (Nicht an dem Tag, für den die Hausaufgaben zu erledigen sind!) Der/Die Fachlehrer*in achtet darauf, wie viele Hausaufgaben am Tage und ggf. an den Vortagen bereits eingetragen wurden und passt den Umfang der von ihm gestellten Hausaufgaben eventuell an.

Schüler*innen, die ihre Hausaufgaben in einem Fach dreimal nicht erledigt haben oder ihr Arbeitsmaterial nicht mitgebracht haben, werden ins Klassenbuch eingetragen. Zudem benachrichtigt der/die entsprechende Fachkolleg*in die Eltern schriftlich über die nicht angefertigten Aufgaben.

Fachkonferenzen und Hausaufgaben

Die Fachkonferenzen bzw. Fachschaften haben den Umgang mit den Hausaufgaben in ihrem Fach besprochen. Dabei haben sich die Kolleg*innen auf ein vergleichbares Maß und den Stellenwert der Hausaufgaben in der Leistungsbewertung geeinigt. Gängige Formen der Hausaufgaben sind besprochen und alternative Methoden aufgezeigt worden. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind den schulinternen Richtlinien der Fächer zu entnehmen. Der/Die Fachkonferenzvorsitzende achtet im Gespräch mit seinen Kolleg*innen darauf, dass die besprochenen Richtlinien vergleichbar umgesetzt werden. Er/Sie achtet darauf, dass der Umgang mit den Hausaufgaben regelmäßig auf der Fachkonferenzsitzung besprochen wird.

Klassenlehrer*in / Fachlehrer*in und Hausaufgaben

Nach dem Hausaufgabenerlass sind die Klassenlehrer*innen dafür verantwortlich, auf die angemessene Bearbeitungszeit der Hausaufgaben zu achten. Der/Die Klassenlehrer*in soll in Absprache mit den unterrichtenden Kolleg*innen und der Klasse versuchen, Häufungen von Hausaufgaben vorzubeugen und ggf. Abhilfe zu schaffen. Kolleg*innen, die umfangreichere Hausaufgaben, z. B. eine größere Recherche oder die Erarbeitung einer Präsentation, aufgeben wollen, sprechen dies mit der Klasse und dem/der Klassenlehrer*in ab. Der/Die Klassenlehrer*in bespricht den Umgang mit Hausaufgaben und die Dauer der Arbeitszeit nach der Schule mit der Klasse. In Klasse 5, 6 und 8 kann zum Austausch ggf. die Förderstunde dienen. Auf der ersten Pflegschaftssitzung informiert er/sie oder die Schulleitung die Eltern über das Hausaufgabenkonzept. Bei längeren Fehlzeiten einzelner Schüler*innen informieren die Eltern den/die Klassenlehrer*in. Dieser/Diese organisiert die Versorgung mit Aufgaben, indem er/sie entsprechende Aufgaben von den unterrichtenden Kolleg*innen einfordert, sammelt und weiterleitet. Bei den Aufgaben sollte es sich um sinnvoll ausgewähltes Arbeitsmaterial handeln, welches dem/der Schüler*in erlaubt, den behandelten Stoff eigenständig zu erarbeiten.

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