Eltern in ihrer Unterstützerrolle...
- nehmen aktiv am Schulleben des Kindes teil
- tragen Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen, pünktlich im Unterricht erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (§ 42 (4) des Schulgesetzes)
- unterstützen die Umsetzung des pädagogischen Leitbildes der Schule
- nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und halten ihre Kinder zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit den Lehrer*innen an
- nehmen organisatorische Dinge (z. B. Unterschriften, Gelder für Ausflüge etc.) zeitnah wahr
- statten ihr Kind mit allen benötigten Materialen aus
- ermöglichen einen ruhigen Arbeitsplatz für ihr Kind im Haushalt
- beachten gemeinsam mit ihrem Kind den Vertretungsplan
- aktualisieren die eigenen Adressen/ Telefonnummern und Sorgerechtsregelungen durch Meldung im Sekretariat
- kooperieren mit den Lehrer*innen zum Wohl des Kindes
- kontrollieren alle zwei Tage ihre E-Mails, halten den Terminkalender der Schule im Blick (Änderungen, schulfreie Tage)
- reichen Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge schriftlich in Papierform ein
- können sich bei der ersten Sitzung der Klassen- oder Stufenpflegschaft zur Teilnahme bei Fachkonferenzen melden
- informieren den Elternvertreter*innen der Klasse über für die Klassengemeinschaft relevante Vorkommnisse
- informieren die Lehrer*innen über besondere Vorkommnisse in der Familie des Kindes oder über seinen Förderbedarf, wenn dies bedeutsam für die Arbeit in der Schule ist.
-
in der Rolle als Klassenpflegschaftsvorsitzende*r...
- geben Informationen aus der Schul- und Landeselternpflegschaft an Eltern weiter
- berufen bei Bedarf eine weitere Klassenpflegschaftssitzung ein; haben den Vorsitz bei der Klassenpflegschaftssitzung; erstellen die Tagesordnung für die Sitzung
- schreiben zur Verbesserung der Kommunikation und des Kennenlernprozesses allgemeine Mails; organisieren Elternstammtische und andere gemeinsame Aktivitäten (auch ohne Lehrer)
- verstehen sich auch als Vermittler zwischen Elternschaft und Lehrern
- verweisen Eltern in der Regel an Fachlehrer, in besonderen Fällen, z.B. bei Pflichtverletzungen eines Lehrers, direkt an den Schulleiter
- sprechen Klassen- und Gruppenprobleme an
- pflegen den Kontakt zur Klassenleitung, haben eine*n Vertreter*in zur Aufgabenteilung
in der Rolle als Schulpflegschaftsvorsitzende*r...
- vertreten die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, den anderen Mitwirkungsgremien und nach außen
- laden zu den Sitzungen ein und setzen in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest
- führen durch die Sitzung und können die Sitzung nach einer entsprechenden Abstimmung zu jedem Zeitpunkt beenden
- geben die Informationen der Schulleitung aus der Schulpflegschaftssitzung an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften weiter
- leiten Informationen oder Beschwerden der Eltern, die an sie herangetragen und nicht gelöst werden können, zeitnah meistens an die Schulleitung weiter.
- unterliegen der Schweigepflicht.