Schulordnung (Beschluss SchulKo 07.02.2024)

1. Vorwort

Das Otto-Hahn-Gymnasium zeichnet sich durch eine Schulgemeinschaft aus, die konstruktiv, gemeinschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Uns sind eine wertschätzende Kommunikation und ein transparenter Informationsaustausch wichtig.

Gemeinsam gestalten wir unsere Schule als einen Ort zum Lernen und Leben, an dem Schüler:innen Gemeinschaft positiv erleben und sich alle wohlfühlen können.“
(aus dem Leitbild der Schule)

Wir möchten neben einer angenehmen, ruhigen Lernatmosphäre ein geordnetes und von gegenseitigem Respekt geprägtes Miteinander schaffen, damit alle Beteiligten das Lernen, Lehren und Erziehen an unserer Schule schätzen.

Die Mitglieder der Schulgemeinde übernehmen Verantwortung für sich selbst und andere und tolerieren sich gegenseitig.

Um diese Werte für jeden am Otto-Hahn-Gymnasium erfahrbar zu machen, sind Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule unerlässlich. Einige dieser Regeln werden in der folgenden Schul- und Hausordnung dargelegt. Die Schulordnung wird von der Schulkonferenz beschlossen und ist damit verbindlich.

2. Weisungs- und Hausrecht

In unserem Schulgebäude befinden sich zwei Schulen. Unabhängig von der Schule halten alle Schüler:innen die Anordnungen der Lehrer:innen beider Schulen ein. Diese Weisungsbefugnis gilt auch für die städtischen Mitarbeiter:innen (Sekretariate und Hausmeister) sowie die Mitarbeiter:innen des Vereins Aktive Mittagspause (Bibliothek, Cafeteria, Mensa, Übermittagsbetreuung) in ihren jeweiligen Bereichen.

Die Schulleitungen beider Schulen üben auf dem Schulgrundstück das Hausrecht aus. Die Lehrer:innen beider Schulen vertreten in ihren Bereichen die Schulleitungen in der Ausübung des Hausrechts. Sind weder die Schulleitungen noch die ständigen Vertretungen anwesend und ist keine andere Lehrerin oder kein anderer Lehrer beauftragt, nimmt die oder der vom Schulträger Beauftragte (i.d.R. die Hausmeisterin oder der Hausmeister) das Hausrecht wahr.

3. Unterricht und Vertretungen

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten sind verbindlich einzuhalten:

Stunde oder Pause

Zeitraum

1. Stunde

07:50 – 08:35

2. Stunde

08:40 – 09:25

1. Pause

09:25 – 09:45

3. Stunde

09:45 – 10:30

4. Stunde

10:35 – 11:20

2. Pause

11:20 – 11:40

5. Stunde

11.40 – 12.25

6. Stunde

12.30 – 13.15

Mittagspause

13.15 – 14.15

7. Stunde

13:25 – 14:10

8. Stunde

14:15 – 15:00

9. Stunde

15:05 – 15:50

10. Stunde

15:55 – 16:40

11. Stunde

16:40 – 17:25

Unterrichtliche Regelungen

Über die im Schulgebäude angebrachten Monitore informieren sich die Schüler:innen vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen und nach Unterrichtsende über aktuelle Stundenplan- und Raumänderungen.

Die Schüler:innen begeben sich pünktlich zu den Unterrichtsräumen. Sie legen ihre Arbeitsmaterialien bereit und setzen sich an ihre Plätze.

Bei verspätetem Eintreffen soll der Zugang zum Unterrichtsraum so erfolgen, dass die Klasse bzw. der Kurs so wenig wie möglich gestört wird.

Die Schüler:innen betreten die Fachräume nur in Begleitung einer Lehrkraft. Insbesondere sind Benutzungsordnungen und Verhaltensregeln von Fachräumen zu beachten.

Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, meldet ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Klasse bzw. des Kurses dies im Sekretariat.

Im Unterricht wird nicht gegessen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Grundsätzlich sind die Schüler:innen dazu verpflichtet, sich über anstehende Klassenarbeits- und Klausurtermine zu informieren. Mit der Mitteilung durch die Fachlehrer:innen sind die Termine in der Sekundarstufe I verbindlich. In der Oberstufe entsteht die Verbindlichkeit durch den Klausurplan.

Die Schüler:innen der Oberstufe sind dazu verpflichtet, sich an die Klausurordnung zu halten.

 

Krankheit und Beurlaubung

Im Falle einer Erkrankung der Schüler:innen informieren die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler:innen unverzüglich das Sekretariat vorzugsweise per Mail an die Adresse schueler.fehlt@ohg-bensberg.de oder per Anruf unter der Nummer 02204/30040.

Die Schüler:innen legen unmittelbar und unaufgefordert bei Wiederbesuch des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor.

Bei allen vorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme der Schüler:innen am Unterricht verhindern, ist rechtzeitig vorab eine schriftliche Beurlaubung bei den Klassenlehrer:innen bzw. den Stufenleitungen zu beantragen.

“Alles weitere im Antrag… Verlinkung Website.

4. Pausen und Freistunden

In der Fünf-Minuten-Pause bleiben die Schüler:innen in ihren Klassen oder im Bereich davor, packen die Materialien der letzten Stunde weg und legen das neue Arbeitsmaterial bereit.

Zu den großen Pausen sowie der Mittagspause verlassen alle Schüler:innen die Unterrichtsräume, suchen gegebenenfalls die Toilette auf und begeben sich dann auf direktem Weg auf den Schulhof.

Bei Bedarf stellen die Schüler:innen ihre Taschen in den Fluren vor den Klassenräumen ab und gehen an ihr Schließfach.

Bei schlechten Witterungsbedingungen (“Regengong”) dürfen sich die Schüler:innen in den großen Pausen im Unterrichtsraum (abgesehen von den Fachräumen) und in den Räumen davor aufhalten.

Der Verwaltungsbereich darf in den Pausen nur für dringende Angelegenheiten aufgesucht werden. Das Betreten des Lehrer:innenzimmers ist untersagt.

Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schüler:innen der Sekundarstufe I während der Pausen nicht gestattet. Erziehungsberechtigte können gegenüber der Schule schriftlich erklären, dass ihre Kinder das Schulgelände für die Mittagspause verlassen dürfen.

Schneeballwerfen ist verboten.

Die Schüler:innen dürfen zu Pausenbeginn zur Cafeteria gehen.

Eine Buchausleihe in der Bibliothek kann zu Beginn der Pausen vorgenommen werden. In Absprache mit der Aufsicht dürfen einzelne Schüler:innen des OHG (ggf. auch der OHR bei schulübergreifenden Konflikten) die Streitschlichterstelle aufsuchen.

Oberstufe

Die Oberstufenschüler:innen halten sich in ihren Freistunden und der Mittagspause in denen für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereichen auf. Dazu zählen: Aula, Mensa (außer zwischen 13.00 – 14.15 Uhr), Bibliothek, Clusterräume der Oberstufe (2.29 und 3.13) und die Oberstufenräume.

Die Oberstufenschüler:innen verlassen die Aufenthaltsräume während der beiden großen Pausen am Vormittag. Während der Regenpausen halten sie sich in den beiden Oberstufenclustern, in den Oberstufenräumen sowie im Flurbereich des NW-Traktes auf.

Der Zugang zum Oberstufenbüro im Raum 2.27 erfolgt durch die Clustermitte 2.29. Die Oberstufenschüler:innen können das Büro auch während der Pausen aufsuchen.

5. Ordnung und Sauberkeit

Grundsätzlich möchte die Schulgemeinschaft in einem ansprechenden und sauberen schulischen Umfeld mit intakter Einrichtung arbeiten und leben. Daher sind alle besonders dazu verpflichtet, Verschmutzungen und Beschädigungen jeder Art zu vermeiden. Diese Regelung gilt sowohl für das Schulhaus als auch für das Schulgelände.

Schulgelände

Die Bepflanzungen auf dem Schulgelände dürfen nicht betreten oder beschädigt werden.

Parken

Das Parken von Fahrrädern, motorisierten Zweirädern sowie Autos ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig (Fahrradbereiche und Stellplätze).

Das Befahren des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet. Die Parkplätze in der Parkschleife sind ausschließlich für die schulischen Mitarbeiter:innenvorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zum Schulgelände und zu den Sportanlagen für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben.

Der Fahrradkäfig darf nur zu Unterrichtsbeginn (Anfahrt) und nach Unterrichtsende (Abfahrt) aufgesucht werden. Er ist kein Pausenbereich.

Unterrichtsräume

Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen sind die Schüler:innen verantwortlich.

Sie achten gemeinsam auf Sauberkeit und Ordnung und behandeln Tische, Stühle, Wände sowie Plakate und Dekoration pfleglich.

Beim Verlassen des Raums schieben die Schüler:innen die Stühle an die Tische oder stellen die Stühle nach der letzten Stunde am Vormittag und der letzten Stunde am Ganztag hoch.

Alle Klassen und Kurse sind dazu verpflichtet, einen Ordnungsdienst einzurichten.

In den Klassen wird der Ordnungsdienst im Vorhinein wöchentlich eingerichtet. In den Kursen der Oberstufe sind alle Schüler:innen verantwortlich.

Neben seiner allgemeinen Verantwortung übernimmt der Ordnungsdienst verlässlich folgende Aufgaben:

  • Gründliche Reinigung der analogen Tafeln vor und nach der Stunde.
  • Ersatzbeschaffungen von Material, z.B. Tafelschwamm, Besen u.ä., bei den Schulhausverwaltern.
  • Meldung von Verschmutzungen oder Beschädigungen bei der Lehrkraft und Beseitigung dieser, wenn kein Verursacher bzw. keine Verursacherin zu ermitteln ist, bzw. dafür Sorge trägt.
  • Besenreinigung des Raums und des Clustervorraums am Ende des Unterrichts des Vormittags und des Nachmittags und Kontrolle, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht gelöscht ist.

Toiletten

Die Schüler:innen halten die Toiletten sauber, beschmieren die Wände nicht und gehen verantwortungsbewusst mit den Ressourcen Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher und Wasser um.

Flure und Treppen

Die Treppen werden vollständig von Gegenständen freigehalten.

Taschen, die in den Fluren oder im Cluster abgelegt werden, dürfen die Türen und Fluchtwege nicht blockieren.

Skateboards, Roller, Bälle etc. dürfen im Schulgebäude nicht benutzt werden.

Cluster

Die Clustermitte ist eine beruhigte Zone, die den Schüler:innen Rückzugsmöglichkeiten zur kurzfristigen Erholung oder für individuelles Arbeiten und Recherchieren bietet. Eine Nutzung des Clusters durch Dritte ist nur nach Absprache erlaubt.

Sporthallen

Es wird auf die Regelungen der Sporthallenordnung (Link folgt) verwiesen.

Bibliothek

Es wird auf die Benutzerordnung der Bibliothek verwiesen.

Cafeteria und Mensa

Es wird auf die Regelungen der Mensaordnung (Link folgt) verwiesen.

Schulische Veranstaltungen

Alle schulischen Veranstaltungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Diese Schulordnung gilt ebenso für schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden

Gesonderte Schließzeiten der Schuleinrichtungen sind mit der Schulleitung und den Schulhausverwaltern abzusprechen.

6. Verpflichtungen und Verbote

Schuleigentum und Eigentum anderer

Das Eigentum anderer wird respektiert. Gebäude, Mobiliar, technische Geräte sowie Lehr- und Lernmittel werden grundsätzlich pfleglich behandelt.

Sachbeschädigungen im Schulgebäude, in den Sporthallen und auf dem Schulgelände werden umgehend einer Lehrkraft gemeldet.

Die im Schulgebäude zur Verfügung stehenden digitalen Geräte, wie die digitalen Tafeln sowie die Computer in den Klassen- und Kursräumen, dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrkräften bedient werden.

Alarm und Lautsprecherdurchsagen

Den Lautsprecherdurchsagen der Schulleitung ist Folge zu leisten.

Bei (Feuer-) Alarm gilt die Alarmordnung.

Waffen

Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche und andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen oder zu deponieren.

Schüler:innen wenden sich bei möglichen Kenntnissen über Gefährdung bzw. mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände vertrauensvoll an eine Lehrkraft.

Konsum von Tabak, Alkohol und anderen Drogen

Der Konsum von Tabak, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände und im Bereich bis zu einem Abstand von zehn Metern von den Schultoren untersagt.

Für schulische Veranstaltungen können Ausnahmen vom Alkoholverbot durch die Schulkonferenz beschlossen werden.

Kleidung

Das Tragen von Kleidung mit Symbolen und/oder Aufschriften, welche nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische, radikalisierende, sexistische oder die Menschenwürde verachtende Gesinnungen zum Ausdruck bringen oder dies andeuten, ist verboten.

Das Otto-Hahn-Gymnasium ist eine Bildungsstätte. Die Schulgemeinschaft wählt ihre Kleidung entsprechend.

Tiere

Tiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Schulleitung mit auf das Schulgelände gebracht werden.

7. Mobile Endgeräte, Kopfhörer und Kameras

Den Schüler:innen ist die Nutzung privater mobiler digitaler Endgeräte (z.B. Smartphone, Smartwatches, Notebooks, Tablets und iPads) sowie von Kopfhörern nur innerhalb der folgenden Regelungen gestattet. Darüber hinaus ist der Einsatz während des Schulbetriebs untersagt. Im Medienkonzept sind weitere Informationen zur Nutzung von Endgeräten (schulische, wie private) niedergelegt.

Die Geräte dürfen nicht sichtbar mitgeführt werden und befinden sich im ausgeschalteten Zustand oder im „Flugmodus“. Die Nutzung von privaten Kopfhörern im Unterricht kann von den Lehrer:innen erlaubt werden.

Sekundarstufe 1

Der Einsatz privater mobiler digitaler Endgeräte in der Schule ist verboten. Die Mitnahme und Nutzung bei Schulfahrten kann von den Lehrer:innen in vorgegebenen Grenzen ab Klasse 7 erlaubt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Sekundarstufe 2

Die Schüler:innen der Oberstufe dürfen mobile Endgeräte und Kopfhörer im Unterricht im Rahmen des Medienkonzepts und darüber hinaus in ihren Freistunden einsetzen Ausschließlich zur schulischen Nutzung (z.B. Vertretungsplan, Teams) dürfen die Geräte auch außerhalb der vorgenannten Regelung kurz verwendet  werden. Über Ausnahmen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft.

Ausnahmen

Sollte der Vertretungsplan auf den entsprechenden Monitoren nicht dargestellt werden, so ist der Einsatz eines mobilen Endgeräts zur Sichtung des Vertretungsplanes vor dem Monitor erlaubt.

Besteht die Notwendigkeit eines Telefonats, so ist dieses nach Einverständnis einer Lehrkraft oder der Sekretärinnen im Bereich vor dem Sekretariat erlaubt.

Bild und Tonaufnahmen

Auf dem gesamten Schulgelände sind Ton-, Bild- und Videoaufnahmen verboten. Ausnahmen bestehen für die Nutzung im Rahmen des Unterrichts. Weitere Ausnahmen bedürfen das Einverständnis einer Lehrkraft. Personenbezogene Daten bei Aufnahmen sind nur möglich, wenn eine Einwilligung vorliegt (siehe Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.)  

8. Werbung und Warenvertrieb

Das Anbringen von Plakaten ist im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig. Das Anbringen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen, z.B. schwarze Bretter, Schaukästen gestattet.

9. Zuwiderhandlungen

Die oben genannten Regelungen der Schulordnung sind durch den Beschluss durch die Schulkonferenz verbindlich. Sie sind durch alle Beteiligten einzuhalten.

Schüler:innen, welche sich nicht an die Regeln halten, erfahren Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u.a. die Ermahnung, die Missbilligung, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen und Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung. In schweren Fällen oder Wiederholungsfällen können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz ergriffen werden. Zu diesen gehören u.a. der Ausschluss vom Unterricht und die Entlassung von der Schule.

Für alle anderen Personen finden gegebenenfalls die allgemeinen oder sich aus einem Dienstverhältnis ergebenden Rechtsvorschriften Anwendung.

10. Haftung / Schadensersatz

Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Schülereigentum

Es ist Aufgabe des Schulträgers (d.h. der Stadt Bergisch Gladbach)Vorkehrungen zu treffen, um Schüler:inneneigentum vor Verlust oder Beschädigung zu bewahren (Obhutspflicht). Dies bedeutet aber nicht, dass dieser für den Verlust oder die Beschädigung von Schüler:inneneigentum auf dem Schulgelände haftet.

Eine Haftung für Schüler:inneneigentum durch die Schule ist ausgeschlossen, wenn kein schulischer Bedarf besteht. Dabei kommt es nicht auf den subjektiv von Erziehungsberechtigten oder Schüler:innen gesehenen Bedarf an. Folgende Gegenstände gehören insbesondere nicht zum schulischen Bedarf:

  • Handys, Smartphones, MP3-Player, iPods, iPhones, Kameras oder sonstige elektronische Geräte
  • Laptops, IPads, Computer (auch wenn die Benutzung in der Schule erlaubt ist)
  • hochwertiger Schmuck, Uhren oder teure Garderobe
  • Bargeld, das über Kleinbeträge hinausgeht

Haftung durch Schüler:innen (Schadensersatz)

Verursacht ein/e Schüler/in einen Schaden am Schuleigentum oder Eigentum Dritter in der Schule oder im Rahmen einer Schulveranstaltung, so wird geprüft, ob eine Haftung des/r Schüler/in vorliegt. Es besteht grundsätzlich kein Haftpflicht-Versicherungsschutz durch die Schule bzw. den Schul­träger. Für verursachte Schäden im Schülerbetriebspraktikum übernimmt eine Haftpflichtversicherung des Schulträgers die Haftung, wenn kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz des Schülers bzw.der Schülerin besteht.  

Unfall- und Krankenversicherungsschutz

Gegen Unfälle in der Schule, bei Schulveranstaltungen (auch Schulfahrten) und auf dem Schulweg sind alle Schüler:innen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII). Bei Krankheit übernimmt die Krankenversicherung der Schüler:innen.  Bei schulischen Auslandsfahrten ist der Versicherungsschutz durch die Erziehungsberechtigten zu prüfen und ggfs. zu erweitern.

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